Sollte Ihr Aufzug doch einmal stecken bleiben, können die eingeschlossenen Personen mit Hilfe eines Notrufsystems auf sich aufmerksam machen. Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 haben sich die Bestimmungen für den Aufzugnotruf geändert. Neben einer Nachrüstpflicht für bestehende Aufzüge müssen jetzt auch ältere Notrufsysteme auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Wenn Sie die in der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1, Punkt 4.1 geforderte permanente
Erreichbarkeit nicht gewährleisten können, schalten Sie Ihren Aufzug auf ein zuverlässiges Notrufsystem
um.
- Zweiwege-Kommunikationssystem für dauerhaften Sprechkontakt zwischen eingeschlossenen Personen
und unserer ständig besetzen Stelle
- Automatische Übermittlung des Standorts Ihres Aufzugs und der
möglichen Fehlerursache sowie elektronische Dokumentation jedes Notrufs
- Permanente
Selbstanalyse von Alarmtasterfunktion, Hauptstromversorgung und Back-Up-Batterie sowie täglicher
Funktionstest der Telefonverbindung garantieren zuverlässigen Betrieb
- Zertifiziertes Notrufsystem
einsetzbar für Anlagen jeglichen Typs und aller Hersteller